Busordnung

Um für sämtliche Beteiligten mehr Sicherheit an den Bushaltestellen und im Schulbus zu erreichen, gilt in Abstimmung mit den Schulleitungen, den Schulpflegschaften und der Kreispolizeibehörde für alle Schülerinnen und Schüler folgende Busordnung:

 

Verhalten an den Bushaltestellen

  1. Jeder hat sich während des Wartens an den Haltestellen sowie beim Ein- und Aussteigen diszipliniert zu verhalten, so dass er sich und andere nicht gefährdet, andere Personen nicht belästigt und Einrichtungen der Haltestelle nicht beschmutzt oder beschädigt.
  2. Spielen und Raufen an den Bushaltestellen führen zu Unaufmerksamkeiten gegenüber dem Straßenverkehr und sind daher zu unterlassen. Dadurch gefährdet man sich und andere.
  3. Schieben und Drängeln ist gefährlich und deshalb sowohl beim Herannahen des Busses als auch beim Ein- und Aussteigen verboten.
  4. Die Anweisungen der Aufsichtsberechtigten sind zu befolgen.

 

Verhalten im Bus

  1. Das Schulwegjahresticket ist beim Einstieg bereit zu halten und dem Busfahrer vorzuzeigen
  2. Es ist verboten, den Busfahrer während der Fahrt abzulenken oder zu stören.
  3. Im Bus gibt es Sitz- und Stehplätze. Alle Beförderungsgäste im Bus haben das gleiche Anrecht auf einen Platz, Platzreservierungen für Freunde und Mitschüler sind deshalb nicht erlaubt.
    Ältere Schülerfinnen sollen mit jüngeren Schülern/innen rücksichtsvoll umgehen.
  4. Sitzplätze sind auch als solche zu nutzen, nicht etwa als Ablagefläche für Füße oder Taschen. Schul- und Sporttaschen sind im Bus auf dem Boden abzustellen; entweder unter dem Sitz oder zwischen den Füßen
  5. Schüler/innen, die keinen Sitzplatz haben, müssen im Gang bis hinten durchrücken, so dass nicht mitten im Gang oder vor den Türen dichtes Gedränge herrscht.
  6. Es ist verboten, während der Fahrt im Bus herumzulaufen sowie über Sitze zu klettern.
  7. Rauchen, Raufen, Toben, Schreien und der Missbrauch der Haltewunschtasten sind verboten.
  8. Allen Fahrgästen ist der Ausstieg an den von ihnen gewünschten Haltestellen zu gewähren. Den aussteigenden Personen muss Platz gemacht werden.
  9. Die Sicherheitsvorrichtungen im Bus (Nothämmer, Nothähne, Feuerlöscher etc.) dienen im Notfall der Sicherheit aller Fahrgäste. Wer solche Sicherheitseinrichtungen entwendet oder beschädigt, gefährdet dadurch sich und andere und handelt höchst unverantwortlich.
  10. Jeder ist verpflichtet, verursachte Beschädigungen oder Verschmutzungen sofort dem Fahrer zu melden.

 

Maßnahmen und Sanktionen

  1. Bei Verstoß gegen diese Busordnung sind der Fahrer und ggf. der/die Schulwegbegleiter/in berechtigt, - bei großem Gedränge an Haltestellen die Türen nicht zu öffnen, bis ein ordnungsgemäßer und gefahrloser Einstieg der Schulkinder möglich ist,- Schülerinnen und Schülern einen bestimmten Platz im Bus zuzuweisen- das Schulwegjahresticket einzuziehen und eine entsprechende Mitteilung der Schulleitung zukommen zu lassen.
  2. Wird ein Verstoß gegen diese Busordnung gemeldet, können folgende Maßnahmen durch die Schulleitung, den Schulträger oder das mit der Beförderung beauftragte Busunternehmen ergriffen werden:- Schriftliche Mitteilung an die Erziehungsberechtigten- Zuweisung eines festen Platzes im Bus- zeitweiliger Entzug des Schulwegjahrestickets und Ausschluss von der Schülerbeförderung.- Forderung von Schadensersatz bei verursachten Diebstählen, Sachbeschädigungen oder Verschmutzungen.

 

Hinweis: Die beauftragten Busunternehmen verpflichten sich nach Fahrplan zu fahren und die Schülerinnen und Schüler respektvoll zu behandeln.

 

Erklärung der Erziehungsberechtigten und der Schülerin/ des Schülers

 

  1. Als Erziehungsberechtigte erklären wir, dass wir den Inhalt dieser Busordnung mit der Schülerin/ dem Schiller erörtert haben.
  2. Diese Busordnung ist in dreifacher Ausfertigung gefertigt worden. Gemeinsam erklären wir gegenüber der Verbundschule Legden Rosendahl und dem Schulzweckverband Legden Rosendahl, dass wir jeweils eine Ausfertigung dieser Busordnung erhalten haben.
  3. Uns ist bekannt, dass erst die Rückgabe dieser von den Erziehungsberechtigten und der Schülerin/dem Schuler unterzeichnete Busordnung zum Erhalt des Schulwegjahrestickets berechtigt.

 

 

 

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(Ort, Datum)                                                   (Unterschrift Name des Schülers/der Schülerin) (Unterschrift Erziehungsberechtigte)

 

Diese Busordnung wird vor Austeilung der Schulwegjahrestickets zu Beginn eines Schuljahres an die berechtigten Fahrschülerinnen und –schüler der Klasse 5 ausgehändigt. Danach als Erinnerung nochmals in Klasse 7.
Der Erhalt sowie die Kenntnisnahme sind sowohl von den Schülern als auch von den Erziehungsberechtigten durch Unterschrift zu quittieren.
Nur die Rückgabe der ordnungsgemäß unterzeichneten Quittungen berechtigt zum Erhalt des Schülerfahrausweises.

 

Von den Erziehungsberechtigten wird erwartet, diese Busordnung mit ihren Kindern zu besprechen und auf die Einhaltung der Ordnung durch ihre Kinder hinzuwirken!

 

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